Schulbrief

von Richard Knapik

Die Teilnahme an Videokonferenzen im Rahmen des Distanzunterrichtes ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Der Teilnehmer muss eindeutig erkennbar sein. Es ist untersagt Mitschnitte oder Screenshots von Inhalten der Videokonferenz anzufertigen.

Je nach Unterrichtsfach und -thema können die Medien und Methoden den jeweiligen Bedingungen angepasst, ausgewählt und variiert werden. So kann auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass Materialien nach Aufforderung von der Schule abgeholt oder Arbeitsergebnisse zur Schule gebracht werden.

Die Themen der Jahrgänge sollen nach Möglichkeit weiter unterrichtet werden, damit keine Lücken entstehen. Der Umfang der gestellten Aufgaben richtet sich nach den im Stundenplan angegebenen Unterrichtsstunden, ebenso die Bearbeitungszeit, der verbindliche Abgabetermin und das zeitnahe Feedback durch die Lehrkraft.

Wir hoffen, dass sich die Bedingungen so entwickeln, dass so viel Präsenzunterricht wie möglich angeboten werden kann, müssen aber verbindliche Absprachen treffen, sollte dies nicht möglich sein. Ich wünsche uns allen, dass wir gesund und bewahrt bleiben.

Mit freundlichen Grüße

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Dr. Volker Schmidt, Schulleiter

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