Schulinformationen ab 10.01.22
von Admin
Corona-Information
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Schulgemeinschaft,
der Schulbetrieb wird am 10. Januar 2022 mit den bestehenden Schutzkonzepten wieder aufgenommen. Landesweite Schulschließungen sind nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz nicht möglich und die Länder sind gehalten, den Schülerinnen und Schülern ihr Recht auf Bildung zu ermöglichen. Für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler ist es zudem wichtig, dass sie die Schule, auch als einen Ort ihres sozialen Lebens, wieder besuchen können. Um dem aktuellen Infektionsgeschehen angemessen zu begegnen, gelten diese Maßnahmen:
- Maskenpflicht im ganzen Gebäude und im Unterricht, nicht aber auf dem Schulhof! Ich bitte darum, dass dies zur jetzigen Zeit mit hoher Inzidenz besonders gewissenhaft eingehalten wird.
- Zugewiesene Eingänge sind verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler.
- Testpflicht dreimal wöchentlich, bitte in den kommenden Wochen Testung am Montag, Mittwoch und Freitag! Bei PCR-Positiv-Fällen in einer Klasse fünf Schultage nacheinander täglicher Test.
- Mit der nächsten Schulen-Coronaverordnung (voraussichtlich spätestens mit Wirkung zum 17. Januar) wird die Testpflicht auch auf die Geimpften und Genesenen ausgeweitet. Ausdrücklich bitte ich aber schon in der kommenden Woche alle Geimpften und Genesenen, freiwillig an den Testungen teilzunehmen. Diese Regelung bezieht sich auf alle Schülerinnen und Schüler sowie auf die Lehrkräfte und alle anderen Mitarbeitenden an der Schule.
- Das MBWK bittet alle am Schulleben Beteiligten und auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler daher, am kommenden Sonntag vor dem Schulstart eine Testung per Selbsttest oder – noch besser bei einer Teststation durchzuführen.
- Das OGA-Angebot wird aufrechterhalten.
- Für den Sportunterricht gilt zunächst bis einschließlich 21.01.2022: Der Sportunterricht gemäß Fachanforderungen wird ausgesetzt. Moderate Bewegungsangebote unter Beachtung erhöhter Hygieneanforderungen, insbesondere Abstand, sind weiterhin wichtig, d.h. der Sportunterricht fällt grundsätzlich nicht aus. Soweit es die Witterung zulässt, sollen diese Angebote im Freien realisiert werden.
- Schulinterne oder schulübergreifende Wettkämpfe sind nicht gestattet.
- Für den Musikunterricht gilt zunächst: Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind vorübergehend nicht zulässig, weder im Unterricht noch in Kleingruppen oder Einzelsituationen.
Freundliche Grüße
Dr. Volker Schmidt, Schulleiter