Umgang mit Messenger-Diensten in der Gemeinschaftsschule Mölln
von Admin
Daher müssen wir Ihnen folgende Informationen zum Umgang mit Messenger-Diensten wie WhatsApp in unserer Schule erläutern und erwarten Ihre Mitarbeit und Unterstützung.
- Für die Nutzung von WhatsApp gilt seit dem 25. Mai 2018 das Mindestalter von 16 Jahren (neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union). Kinder und Jugendliche, die die Netzwerke vor diesem Alter nutzen möchten, brauchen nach der Richtlinie die Zustimmung ihrer Eltern. Ab dem 14. Lebensjahr können die Jugendlichen für ihr Fehlverhalten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, z. B. beim Tatbestand der Beleidigung nach §185 StGB. Ausführliche Informationen finden Sie dazu z. B. auf de/themen/kommunizieren/whatsapp/.
- Da wir Lehrkräfte keine dienstlichen Kontakte über WhatsApp mit unseren Schülerinnen und Schülern und Ihnen als Eltern unterhalten dürfen, können wir nicht Teil einer Klassengruppe sein und übernehmen auch keinerlei Verantwortung für Inhalte und Umgangsformen in Messenger-Diensten. Hier möchten wir an Sie appellieren, intensiv mit Ihren Kindern über einen fairen und respektvollen Umgang in sozialen Netzwerken zu sprechen und ggf. zu überprüfen, wie Ihr Kind sich dort verhält und äußert.
- Sollte es auf WhatsApp bzw. im Internet zu Konflikten zwischen Ihrem Kind und anderen Schülerinnen und Schülern kommen, ist dieser Konflikt privat - ggf. mit Ihrer Hilfe - zu klären.
- Sollte es zu belastenden Situationen durch WhatsApp bzw. andere Internetaktivitäten für Ihr Kind kommen, können wir Lehrkräfte nur Ansprechpartner sein, um weitere ggf. externe Unterstützungsangebote aufzuzeigen.
- Sollten wir über altersunangemessene Nachrichten, Videos oder Bilder informiert werden, behalten wir uns vor, uns entweder mit Ihnen als Sorgeberechtigte in Kontakt zu setzen oder bei dem Verdacht auf einen Straftatbestand ohne Rücksprache die Polizei einzuschalten.
- Informieren Sie sich und Ihre Kinder über die Themen Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und fairen Umgang im Internet, z. B. über de.
Unsere Schulordnung legt außerdem fest, dass die Nutzung von Handys, Smartphones etc. auf dem gesamten Schulgelände zwischen 08:30 Uhr und 13:05 Uhr nicht zulässig ist, es sei denn, eine Lehrkraft hat diese für unterrichtliche Zwecke erlaubt. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für die Mensa. Sollte Ihr Kind sein Smartphone unerlaubterweise nutzen, kann das Gerät eingezogen und bis zum Ende des Schultages im Sekretariat verwahrt werden.
Wir möchten Ihnen ans Herz legen, den Smartphone-Gebrauch Ihres Kindes im Blick zu behalten. Vielleicht können für Sie die Informationen der Website www.mediennutzungsvertrag.de nützlich sein. Offizielle Studien weisen immer wieder daraufhin, dass das Smartphone Kinder wie Erwachsene stresst. Es bleibt weniger Zeit für echte Gespräche und Begegnungen, aber auch für Hausaufgaben und Hobbys. Daher möchten wir Sie bitten, mit uns gemeinsam daran zu arbeiten, dass Ihre Kinder die von ihnen genutzte Technik beherrschen und nicht umgekehrt.
Sollten Sie Fragen haben bzw. Ihre Kinder einen vertrauensvollen Ansprechpartner in der Schule benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die Klassen- bzw. Stufenleitungen oder an die Schulsozialarbeit.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
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Dr. Volker Schmidt, Rektor Sascha Wenzel, Schulelternbeirat
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Stephan Hieronymus, Schulsozialarbeit Jens Kolbohm, Polizei Mölln
Claudia Possehn, Schulsozialarbeit