Schulbrief 23.09.21

von Admin

 

SCHULBRIEF                                                                                                                               23.09.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

liebe Schulgemeinschaft

im Schuljahr 2021/2022 haben wir unsere Informationen bislang ausschließlich über die diversen digitalen Medien verbreitet. Das klappt immer besser und wir sind Ihnen, liebe Eltern, dankbar für die Beachtung all dieser Veränderungen und die vielen positiven Rückmeldungen. Mit diesem analogen Schulbrief möchte ich nun kurz vor den Herbstferien Sie und euch über zwei Bereiche unseres Schullebens informieren, die von besonderer Bedeutung sind. Da ich hier auch Hinweise auf wichtige LINKs gebe, können Sie diesen Elternbrief ebenfalls über unsere Homepage aufrufen:

https://gemeinschaftsschule-moelln.de/

Außerdem senden wir Ihnen diesen Schulbrief über den UntisMobile Dienst.

Corona-Maßnahmen – Testung – Herbstferien

Die aktuell geltende Schulen-Coronaverordnung wird bis zum 3. Oktober 2021 unverändert fortgeschrieben und die Maßnahmen bleiben nach den Ferien bis Ende Oktober voraussichtlich bestehen. Dies bedeutet, dass bei uns weiterhin in Innenräumen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist und auch die regelmäßigen Testungen zweimal pro Woche fortgesetzt werden.

Alle Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Selbsttestungen in unserer Schule teilnehmen, haben darüber eine Bestätigung erhalten. Diese können sie derzeit nutzen, um auch in der Freizeit Zugang zu z. B. Veranstaltungen, Sport oder Restaurants zu bekommen. Wir halten dies für besonders wichtig, weil gerade die Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Monaten Einbußen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe erleiden mussten.

Während der Herbstferien zwischen dem 4. und 17. Oktober 2021 werden in den Schulen keine Selbsttestungen durchgeführt. Damit Ihre Kinder dennoch an öffentlichen Aktivitäten teilnehmen können, für die eine Testpflicht vorgesehen ist, behalten die Schulbescheinigungen unter leicht veränderten Bedingungen ihre Gültigkeit. Neben der Schulbescheinigung muss zusätzlich entweder eine jeweils höchstens 72 Stunden alte Bestätigung eines professionell durchgeführten Tests oder eine qualifizierte Selbstauskunft über einen häuslichen Test vorgezeigt werden.

Wenn Sie fünf solcher Selbsttests für die Ferien haben möchten, dann informieren Sie bitte bis Mittwoch, 29.09.2021 die Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Die Ausgabe erfolgt am letzten Schultag vor den Ferien (Freitag, 01.10.2021). Das Formular für die Selbstauskunft erhalten Sie einmal ausgedruckt von uns, Sie finden es auch unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/Downloads/Corona_wir_testen_Selbstauskunft.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bildungsgutschein

Uns erreichen Nachfragen zum Umgang mit den auch in der Presse angekündigten Bildungsgutscheinen für gewerbliche Nachhilfeanbieter. Zum Hintergrund: Bund und Länder haben sich auf ein umfangreiches Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ verständigt. In Schleswig-Holstein gibt es dafür Bildungsgutscheine für die gewerblichen Nachhilfeanbieter.

Zum Verfahren: Die Nachhilfegutscheine (auch „Bildungsgutschein A“) sind für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen pandemiebedingten Lerndefiziten gedacht, für die die Schule einen entsprechenden Bedarf sieht. Die Schule entscheidet, für wen sie einen dieser Gutscheine ausstellt – mit Unterschrift, Schulstempel und Hinweisen zu Fächern und Themenschwerpunkten für den jeweiligen Schüler bzw. die jeweilige Schülerin. Mit diesem Gutschein können Eltern bis zu 30 Stunden pro Kind kostenfrei bei einem gewerblichen Nachhilfeanbieter buchen. Auf dem Zukunftskompass.SH sind unter der Rubrik „Gewerbliche Nachhilfeanbieter“ (https://app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh?subtype=lernchancenlernanbieter) die entsprechenden Kontaktdaten zu finden. Suchen Sie sich, liebe Eltern, hier einen Nachhilfeanbieter aus und nehmen Kontakt zu ihm auf. Unter Vorlage des Nachhilfegutscheins und auf der Basis der fachlichen Hinweise wird dieser Nachhilfeanbieter - wenn möglich - für Ihr Kind einen Stundenplan erstellen. Ihr Kind wird dann in der Regel dort vor Ort in Kleingruppen an den vorgeschlagenen Themen zu den abgesprochenen Zeiten arbeiten. Die Abrechnung erfolgt durch den Nachhilfeanbieter direkt mit dem IQSH.

Hier der Link zu dem Antrag „Bildungsgutschein A“, der von Eltern ausgefüllt und an die Klassenlehrkräfte gegeben werden soll. Die Klassenlehrkräfte reichen ihn an die entsprechenden Fachlehrkräfte weiter, diese ergänzen den Bildungsgutschein, der dann von uns als Schule unterschrieben werden muss.

https://gemeinschaftsschule-moelln.de/Bildungsgutschein.html?file=files/Gemeinschaftsschule/bilder/2022/Bildungsgutschein_A__GEMS.pdf

Für die Zeit der Herbstferien wünsche ich euch und Ihnen Gesundheit, Geduld und gute Perspektiven.

 

Dr. Volker Schmidt, Schulleiter

 

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