Uns erreichen Nachfragen zum Umgang mit den auch in der Presse angekündigten Bildungsgutscheinen für gewerbliche Nachhilfeanbieter. Zum Hintergrund: Bund und Länder haben sich auf ein umfangreiches Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ verständigt. Dies wird Schleswig-Holstein nutzen, um Fördermöglichkeiten im Schuljahr 2021/22 zu verstetigen und auszubauen. Dabei sind die Bildungsgutscheine für die gewerblichen Nachhilfeanbieter nur einer von vielen Bausteinen.
Zum Verfahren: Die Nachhilfegutscheine (auch „Bildungsgutschein A“) sind für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen pandemiebedingten Lerndefiziten gedacht, für die die Schule einen entsprechenden Bedarf sieht. Insofern entscheidet die Schule, für wen sie einen dieser Gutscheine ausstellt – mit Unterschrift, Schulstempel und Hinweisen zu Fächern und Themenschwerpunkten für den jeweiligen Schüler bzw. die jeweilige Schülerin. Mit diesem Gutschein können Eltern bis zu 30 Stunden pro Kind kostenfrei bei einem gewerblichen Nachhilfeanbieter buchen. Auf dem Zukunftskompass.SH sind unter der Rubrik „Gewerbliche Nachhilfeanbieter“ (https://app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh?subtype=lernchancenlernanbieter) die entsprechenden Kontaktdaten zu finden. Suchen Sie sich, liebe Eltern, hier einen Nachhilfeanbieter aus und nehmen Kontakt zu ihm auf. Unter Vorlage des Nachhilfegutscheins und auf der Basis der fachlichen Hinweise wird dieser Nachhilfeanbieter - wenn möglich - für Ihr Kind oder Ihre Kinder einen Stundenplan erstellen. Ihr Kind wird/ Ihre Kinder werden dann in der Regel dort vor Ort in Kleingruppen an den vorgeschlagenen Themen zu den abgesprochenen Zeiten arbeiten. Die Abrechnung erfolgt durch den Nachhilfeanbieter direkt mit dem IQSH.
Hier der Link zu dem Antrag „Bildungsgutschein A“, der von Eltern ausgefüllt und an die Klassenlehrkräfte gegeben werden soll. Die Klassenlehrkräfte reichen ihn an die entsprechenden Fachlehrkräfte weiter, diese ergänzen den Bildungsgutschein, der dann von uns als Schule unterschrieben werden muss.