Die Schulgemeinschaft leisten die Klassenpaten einen großen Beitrag und vor allem
die Vorbildfunktion, die sie übernehmen, ist aus dem Schulalltag kaum noch wegzu-
denken.
Den Paten wird durch die Übernahme einer Patenschaft die Möglichkeit gegeben, sich
im sozialen Bereich zu engagieren, Verantwortung zu übernehmen und sich unter An-
leitung erste Erfahrungen in der Führung von Gruppen anzueignen.
Zu den Aufgaben der Paten gehören:
· Empfang der neuen Schüler und Schülerinnen am Einschulungstag
· Ansprechpartner für die Klassen in den ersten Tagen und Wochen
· Verbindungsschüler/-schülerin zu anderen Schülern/Schülerinnen der Schule
· Hilfestellung bei Konflikten
· Hilfestellung bei Orientierungsproblemen in der neuen Schule
· Pausenbegleitung im Klassenraum
· Unterstützung bei der Planung und Durchführung von z.B. Kennlerntagen, Klas-
senfesten, Wandertagen, Klassenprojekten
· Teilnahme und Unterstützung bei den Kennlernfahrten
· Betreuung der Klasse bei Sport- und Spielefesten
Verantwortliche Koordinatorin: Katrin Hilbert


Kennenlernfahrt
Ein Baustein, um die Klassengemeinschaft zu stärken und den Einzelnen kennen und
einschätzen zu lernen, ist eine Kennenlernfahrt im ersten Halbjahr der 5. Jahrgangs-
stufe. Pädagogische Schwerpunkte liegen in kooperativen und integrativen Übungen.
Die Schülerinnen und Schüler üben, sich für andere einzusetzen, gemeinsam Aufga-
ben zu lösen und sowohl den Weg als auch die Lösung zu reflektieren.
Die Kennenlerntage mit zwei Übernachtungen werden in der Regel im Schullandheim
Lankau durchgeführt. Die räumliche Nähe hat den Vorteil, dass keine Fahrtkosten ent-
stehen, da sich die Klassen in der Regel zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf den Weg
machen. Beeindruckend sind die Möglichkeiten, die das Außengelände bietet. Dies
schätzen wir, und auch unsere Kooperationspartner, die dort häufig einzelne Angebote
übernehmen, sehr. Begleitet werden die Klassen in der Regel von den Klassenpaten.
Verantwortliche Koordinatorin: Katrin Hilbert


Logbuch
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn eines Schuljahres ein Logbuch, in
dem unter anderem die Schul- & Pausenordnung, der Stundenplan, die Unterrichts-
zeiten, die Namen und Telefonnummern der Lehrkräfte und eine Jahresterminüber-
sicht nachzulesen sind, aber auch die Hausaufgaben, Mitteilungen an die Eltern, Lern-
zielvereinbarungen sowie alle anstehenden Informationen eingetragen werden kön-
nen.
Das Logbuch dient auch als eine unmittelbare Mitteilungs- und Kommunikationsplatt-
form zwischen Elternhaus und Schule bezüglich der Lernergebnisse und der erziehe-
rischen Arbeit.
Verantwortliche Koordinatorin: Katrin Hilbert


Pädagogische Klassendienstgespräche
Die pädagogischen Dienstgespräche (PDG) finden einmal im Jahr im Oktober/Novem-
ber statt. Den Vorsitz führt die Stufenleitung. Auf den PDG treffen sich die Klas-
senteams, um in Ruhe (90 Minuten im Jahrgang 5, 60 Minuten in den Jahrgängen 6 –
8, sowie 45 Minuten in den Jahrgängen 9 und 10) die Schwächen und auch die Stär-
ken jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers anzusprechen.
Wie werden die PDG vorbereitet?
Manche Klassenteams tragen auf der Konferenz ihre Anmerkungen zusammen, an-
dere geben vorher (Noten-)Listen mit Kurzkommentarmöglichkeiten aus, wiederum an-
dere benutzen selbst erstellte Ankreuzlisten. Die Vorbereitung liegt bei den Klassen-
lehrkräften. Vorschlagslisten liegen vorab der Wochenmail bei. Ab der Klassenstufe
8 müssen Zwischennoten/Tendenzen (z. B. Note 3 – 4) zusammengestellt wer-
den.


Was sind die Ziele der PDG?
· Die PDG sind ein Beratungsgremium für die Klassenleitungen, die Fachlehrkräfte
und weitere Schulbedienstete.
· Die PDG fördern ein gemeinsames, konsequentes Handeln aller Lehrkräfte ei-
ner Klasse und stärken die Klassenleitung. Es können Absprachen bzgl. der Sitz-
ordnung, Methoden, Belohnungssysteme, Konsequenzen usw. getroffen werden.
· Ein Abgleich von Schülerdaten wie u. a. die Bekanntgabe von LRS-, DaZ- und
Förderschüler/innen, Allergien, Krankheiten und außergewöhnlichen häuslichen
Situationen ist im Rahmen der DSVO-Schule sinnvoll.
· Die PDG unterstützen ein erwünschtes Lern- und Sozialverhalten und infolge-
dessen den schulischen Erfolg unserer Schüler/innen und bieten frühzeitig im
Schuljahr die Möglichkeit, mit geeigneten Maßnahmen im schulischen wie im
häuslichen Bereich Stärken zu fördern sowie Schwächen zu verringern.
· Die anschließenden Eltern- und Schülergespräche stärken die Zusammenarbeit
und das Vertrauen zwischen Eltern, Schülern und Schule. Rückmeldungen (Ko-
pien, Zielvereinbarungen im Logbuch, Feedback-Gespräche) an alle Eltern haben
sich bewährt und sind verpflichtend.
· Die PDG dienen der Vorbereitung der Halbjahreszeugnisse, da schon hier
Überprüfungen von Schülerinnen und Schülern auf einen Förderbedarf, Förder-/
Lernpläne bzw. ein Übergang in eine DaZ-B2-, FLEX- oder Coaching-Maßnahme
(z. B. Risikoschüler/innen ab Jahrgang 8) bzw. Anmeldungen für das Enrichment-
Programm besprochen werden und leistungsstarke Schüler/innen z. B. für einen
Erweiterungskurs vorgeschlagen oder weitere Angebote im schulischen wie au-
ßerschulischen Bereich erörtert werden.
Verantwortliche Koordinatoren:
Katrin Hilbert / Jens Schlutzkus / Christine Grützmacher
Präventionsangebote
In den ersten 4 Wochen eines Schuljahres finden zentrale Elternversammlungen in
den Jahrgängen 5 – 9 statt, bei denen sich verschiedene externe Partner mit ihren
(Sucht-) Präventionsangeboten in den Klassen vorstellen.


Explizit werden die Jahrgänge 5, 6 und 7 mit (Sucht-)Präventionsangeboten, die von
externen Partnern durchgeführt werden und kostenpflichtig sind, versorgt. Die Kosten
werden durch die Stadt Mölln bzw. durch eingeworbene Fördergelder gedeckt.
Ziele dieser Veranstaltungen sind die Stärkung der Persönlichkeit, die Förderung von
Lebens- und Sozialkompetenzen, die friedliche und konstruktive Lösung von Konflik-
ten, die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensstrategien, die Bildung von Empathiefä-
higkeit, die Stärkung eines demokratischen Bewusstseins, das Wissen um Wirkungs-
weisen wie z. B. von Drogen, die Sensibilisierung für Gefahren von Suchtmitteln sowie
die Reflexion eigenen Verhaltens und eigener Konsummuster.
Seit Gründung des Vereins „Gefangene helfen e. V.“ im Jahre 2016 hat die Gemein-
schaftsschule mit dem Verein eine Kooperation aufgebaut. Der Mitarbeiter Herr Henry-
Oliver Jakobs vom Verein hat in den vergangenen Jahren an unserer Schule im Be-
reich der Präventionsmaßnahmen für die Jahrgänge 5 und 6 jeweils regelmäßige Se-
minareinheiten zum sozialfördernden Boxen durchgeführt. Das Feedback sowohl
der Klassenleitungen als auch der Schülerinnen und Schüler war stets außerordentlich
positiv. Die Jugendlichen wurden durch den Unterricht dahingehend sensibilisiert, wie
sie ihre Aggressionen selber steuern und abbauen können.
Da unsere finanziellen Möglichkeiten durch den öffentlichen Haushalt begrenzt sind,
wir als Schule aber dieses Fortbildungsangebot als sehr wichtigen Baustein unseres
Erziehungshilfekonzeptes im Rahmen der „Präventiven Maßnahmen“ ansehen, dan-
ken wir dem Verein und verschiedenen Spendern, die dieses Bildungsprojekt immer
wieder unterstützen.
Im Jahrgang 6 arbeitet die Alkohol- und Drogenberatung des Kreises in allen Klassen
jeweils in vier Zeitstunden zum Umgang und den Gefahren mit unterschiedlichen Dro-
gen und Süchten. Die Klassenleitungen erhalten Rückmeldungen zu gefährdenden
Tendenzen.
Eine 120-minütige Sprechstunde findet im Anschluss daran an einem Vormittag statt
und wird in der Regel sehr gut genutzt.
Die Polizeidirektion Ratzeburg bietet in allen 6. Klassen jeweils eine 120-minütige
Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Cybermobbing“ an. Der Präventionsbeamte
thematisiert die Gefahren, die im Internet lauern, aber er sensibilisiert die Schüler/in-
nen auch für die Konsequenzen, wenn kompromittierende Daten in Form von Bildern
oder Videos unreflektiert oder absichtlich auf sozialen Plattformen verbreitet werden.
Cybermobbing bzw. das gegenseitige Schikanieren über moderne elektronische Kom-
munikationsmittel nimmt einen immer höheren Stellenwert im Alltag der jungen Men-
schen ein. Das Erlernen von Medienkompetenz sowie das Wissen um die juristischen
Konsequenzen bei illegalen Handlungen im World Wide Web sind die beiden vorran-
gigen Ziele dieser Veranstaltungen.
Im Jahrgang 7 arbeitet der Verein „Gefangene helfen e.V.“ in allen Klassen jeweils
in zwei Zeitstunden zum Thema „Folgen kriminellen Handelns“. Der Referent versteht
sich als Türöffner und Aufklärer zu den Gefahren der Kriminalität, Waffen, Drogen und
des Alkohols. In einer Nachbereitungsveranstaltung sollen die erarbeiteten Themen
wiederholt und vertieft werden.


Des Weiteren bildet ein Sozialarbeiter die Jugendlichen im Jahrgang 7 in einem Work-
shop zum Thema „Demokratie braucht Toleranz – Demokratie im Alltag... FÜR
Chancengleichheit gegen Diskriminierung“ an jeweils zwei Schultagen fort. In die-
sem partizipativen Projekt beschäftigen sich Kinder und Jugendliche mit Demokratie
in ihrem Alltag und den Möglichkeiten, diese aktiv mitzugestalten. In einem weiteren
thematischen Baustein wird Diskriminierung als demokratiegefährdendes Verhalten
bearbeitet, wodurch Schülerinnen und Schüler besonders für Alltagsdiskriminierung
sensibilisiert werden sollen. Danach wird ein Teil der Jugendlichen am Thema weiter-
arbeiten.
Verantwortlicher Koordinator: Jens Schlutzkus


  Reaktive Maßnahmen


Für ein gutes Arbeitsklima sind Regeln für die Schülerinnen und Schüler transparent:
· Gesprächsregeln,
· Klassenregeln,
· Regeln bei diversen Methoden,
die fach- und jahrgangsübergreifend gelten.
Unterrichtsstörungen
Bei Unterrichtsstörungen legen wir neben den Gesprächen mit den Schülerinnen und
Schülern großen Wert auf die direkte Information an die Eltern, z. B. durch
· Kurznotiz im Logbuch
· Telefonate
· Elterngespräche
· teilweise Hausbesuche
· schriftliche Mitteilung
Umgang mit akuten Konflikten
Unter Gewalt verstehen wir alle Formen der körperlichen (Handgreiflichkeiten,
Schläge, Tritte usw.) und der verbalen Gewalt (Beleidigungen, Beschimpfungen usw.),
auch in digitaler Form!
Meinungsverschiedenheiten und Konflikte gehören zum Zusammenleben dazu. Aber
Gewalt ist immer das falsche Mittel, einen Konflikt zu lösen und hat absolut keinen
Platz in unserer Schule!
Wir lösen auch schwierige Situationen friedlich, respektvoll und konstruktiv!
Unsere Schule ist ein Ort, an dem die körperliche und seelische Unversehrtheit aller
geachtet wird. Dieses ist ein Menschenrecht, das im Artikel 2 Absatz 2 unserer Ver-
fassung in Deutschland fest verankert ist: „Jeder hat das Recht auf Leben und körper-
liche Unversehrtheit.“
Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule haben die Möglichkeit in Frieden zu
leben und sich ohne Angst auf ihren schulischen Erfolg konzentrieren zu können!
Im konstruktiven Bewältigen von Konflikten liegt ein enormes Lern- und Wachs-
tumspotential unserer Schülerinnen und Schüler! Wer den Schulfrieden mit ge-
walttätigem Verhalten stört, muss mit klaren Konsequenzen rechnen!


„Wer schlägt, der geht!“ bedeutet, dass der oder die Täter aus der Konfliktsituation
herausgenommen und unter Benachrichtigung der Sorgeberechtigten als pädagogi-
sche Maßnahme nach Hause geschickt werden, um sich zu beruhigen, über das ei-
gene Fehlverhalten nachzudenken und bessere Lösungsmöglichkeiten auszuarbeiten!
Außerdem kann auf diese Weise der Schulfrieden wiederhergestellt werden!
Die Beteiligten einer Gewalttat erfahren eine pädagogische Begleitung durch die
Schule! In der Regel folgt für die Beteiligten eine Klassenkonferenz mit der Durchfüh-
rung einer Ordnungsmaßnahme nach § 25 des Schulgesetzes.

Ablauf


1. Jede Lehrkraft unterbindet körperliche sowie verbale Gewalt oder holt sich ggf.
Hilfe.
2. Die Kontrahenten werden getrennt und ggf. beruhigt à Schülerinnen oder Schüler
holen Unterstützung im Sekretariat.
3. Die UmE-Beauftragten (Koordinator:in Jahrgang 5/6 und 7/8) werden unverzüglich
benachrichtigt und klären den Vorfall mit allen Beteiligten.
4. Die UmE-Beauftragten entscheiden, ob einzelne Schülerinnen oder Schüler direkt
die Schule verlassen müssen (Suspendierung), dazu werden die Klassenlehrkräfte
und die Sorgeberechtigten informiert.
5. Jede beteiligte Schülerin oder jeder Schüler muss einen „Nachdenkebogen“ aus-
füllen und unterschreiben lassen, vorher dürfen sie nicht wieder in den Unterricht.
Dieser Bogen ist die Grundlage für ein anschließendes Gespräch.
6. Eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendbeauftragten der Polizeistation Mölln ist
angestrebt.
7. Suspendierungen stellen eine Ordnungsmaßnahme nach §25 SchulG dar und sind
nur von Schulleitungsmitgliedern anzuordnen.
8. Welche Maßnahmen ergriffen werden, entscheiden die betroffenen Lehrkräfte, die
Klassenleitung und die UmE-Beauftragten.
Vandalismus – Mutwillige Sachbeschädigung
Laut Schulordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler des Schulberges folgende
Vereinbarung:
Wir achten fremdes Eigentum.
Aus diesem Grund wird dieser Grundsatz in den Klassen und bei Elternabenden the-
matisiert.
Liegt eine mutwillige Sachbeschädigung vor, kann die Schule folgendermaßen reagie-
ren:
· Gespräche mit den Klassenlehrkräften, den betroffenen Schülerinnen und Schü-
lern sowie deren Eltern
· Wiedergutmachung durch aktive Teilnahme an der Pflege im Außen- oder Innen-
bereich der Schule
· Kostenübernahme durch die Eltern oder Schülerinnen und Schüler bei notwendi-
gen Reparaturen oder Ersatz.
Absentismus
Absentismus meint das Fernbleiben des Schülers bzw. der Schülerin vom schulischen


Unterricht, zu dem sie aber verpflichtet sind. In § 11 Absatz 2 SchulG heißt es: „Auf-
grund des Schulverhältnisses sind die Schülerin und der Schüler berechtigt und ver-
pflichtet, am Unterricht teilzunehmen, vorgesehene Prüfungen abzulegen und andere
für verbindlich erklärte Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Schule kann für ein-
zelne Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an bestimmten schulischen Veranstal-
tungen, die ihrer Förderung dienen, für verbindlich erklären.“
Fehlzeiten haben unterschiedliche Ursachen. Krankheiten, Arztbesuche, die manch-
mal nur zu Schulzeiten möglich sind oder vom Elternhaus an die Schule herangetra-
gene Wünsche, wichtige Familien- oder Sportveranstaltungen zu besuchen, die von
der Schule genehmigt worden sind, gelten nicht als Absentismus.
Sollten aber fragwürdige, unentschuldigte und höhere Fehlzeiten durch ein Schul-
schwänzen, eine Schulverweigerung infolge einer Schulangst oder Schulphobie, aber
auch durch ein Zurückhalten durch Sorgeberechtigte entstehen, dann greift unser Ab-
sentismuskonzept, welches in sieben Stufen aufgebaut ist:


1. Stufe: Schriftliche bzw. fernmündliche Information an die Eltern über unentschul-
digtes bzw. fragwürdiges Fehlen
2. Stufe: Einladung zum Gespräch in die Schule mit Eltern und Kind, Klassenleitung,
Schulsozialarbeit, schulische Erziehungshilfe und Stufenleitung
3. Stufe: Vorlage eines ärztlichen Attests
4. Stufe: Vorstellung beim schulärztlichen Dienst
5. Stufe Absentismuskonferenz (siehe unten!)
6. Stufe: Einleitung eines Bußgeldverfahrens
7. Stufe: Ankündigung der Ausschulung nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
Ab Stufe 3 geht eine Kopie des Elternbriefes an den zuständigen Sachbearbeiter des
Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD). Diese Stufen müssen nicht nacheinander ab-
gearbeitet werden. Nach Stufe 2 ist auch die Durchführung einer Absentismuskonfe-
renz möglich, auf der u. a. über eine Attestpflicht und weitere Auflagen entschieden
wird.
Bei kritischen und fragwürdigen Fehlzeiten (ab dem 11. Fehltag) arbeiten wir mit dem
ASD zusammen und führen eine Absentismuskonferenz durch. Zu dieser Helferkon-
ferenz lädt die Schulleitung ein. Es nehmen neben einem Vertreter des ASD auch die
Eltern, das betroffene Kind, die Klassenleitung, die schulische Erziehungshilfe, die
Schulsozialarbeit sowie die Stufenleitung teil. Über die Aussagen des Schulgesetzes
zur Schulpflicht werden die Eltern schriftlich hingewiesen.
Vor Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
Schulmüde und eher praxisorientierte Jugendliche, die noch nicht die Vollzeitschul-
pflicht erfüllt haben, können ab der 7./8. Klassenstufe unterstützt werden durch
· längerfristige Praktika während der Schulzeit,
· eine temporäre Aufnahme in die Insight-Maßnahme in Ratzeburg (https://gemein-
schaftsschule-rz.lernnetz.de/),
· eine Beratung und Begleitung durch die Jugendberufsagentur (JBA),
· eine Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit in unserem Hause oder
· eine Berufsberatung durch das BBZ.


Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht von neun Schulbesuchsjah-
ren erfüllt haben und deren Abschluss aufgrund anderer Interessen stark gefährdet
ist, können ebenfalls über längerfristige Praktika an die Berufswelt herangeführt und
für das AV-SH am BBZ angemeldet werden.
Bei unentschuldigtem Fehlen von Schülerinnen und Schülern, die die Vollzeitschul-
pflicht erfüllt haben und auch nicht zu obigen Maßnahmen bereit sind, greift § 19 (4)
Schulgesetz: „Eine Schülerin oder ein Schüler kann nach Erfüllung der Vollzeitschul-
pflicht entlassen werden, wenn sie oder er innerhalb von 30 aufeinander folgenden
Kalendertagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden (zu je 45 Minuten, Anmerkung der
Redaktion) dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist oder sich durch wieder-
holte und unentschuldigte Abwesenheit bei schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht der
Leistungskontrolle in zwei oder mehr Fächern entzieht. Die Entlassung ist nur zulässig,
wenn die Schülerin oder der Schüler sowie bei Minderjährigen deren Eltern auf diese
Möglichkeit aus konkretem Anlass oder zu Beginn eines Schuljahres hingewiesen wor-
den sind.“


Drogenmissbrauch


Bereits im Bereich der Suchtprävention arbeiten wir eng mit den Mitarbeitenden der
Alkohol- und Drogenberatung zusammen.
Bei beobachtetem Verhalten, das zu einer Gefährdung anderer Schülerinnen und
Schüler führt, gehen wir mit folgenden Maßnahmen vor:

1. Eine Schülerin oder ein Schü-
ler wird beim Verkauf oder Wei-
tergabe von illegalen Drogen in
der Schule überführt.
1. Benachrichtigung der Eltern
2. Anzeige bei der Polizei
3. Klassenkonferenz mit einer Ordnungsmaß-
nahme nach § 25 Schulgesetz
2. Eine Schülerin oder ein Schü-
ler wird beim Konsum von Dro-
gen in der Schule erwischt.
1. Benachrichtigung der Eltern
2. Anzeige bei der Polizei
3. Klassenkonferenz mit einer Ordnungsmaß-
nahme nach § 25 Schulgesetz
4. Weitere Hilfsangebote wie die Alkohol- und
Drogenberatungsstelle des Kreises u. a.
3. Es besteht ein begründeter
Verdacht des Verkaufs bzw.
der Weitergabe von Drogen.
Lehrkräfte beobachten die Schülerin oder den
Schüler für einen festgesetzten Zeitraum und
entscheiden über das weitere Vorgehen, evtl.
weiter wie 1.
4. Es besteht ein begründeter
Verdacht des Konsums von
Drogen außerhalb der Schule.
Lehrkräfte beobachten die Schülerin oder den
Schüler (wie 3.) für einen festgesetzten Zeit-
raum.
Bei einer Bestätigung des Verdachts:
Gespräch der Schule mit dem Elternhaus
zwecks Abstimmung weiterer Maßnahmen
(Suchtberatung, ASD etc.)


5. Eine Schülerin oder ein Schü-
ler vertraut sich mit seinen Dro-
genproblemen einer Lehrkraft
an und bittet um Hilfe.
In Abstimmung mit der Schülerin oder dem
Schüler wird die Schulsozialarbeit hinzugezogen
und die nächsten Schritte werden gemeinsam
beraten (z. B. Alkohol- und Drogenberatungs-
stelle kontaktieren).
Gegebenenfalls kann eine Frist gesetzt werden,
binnen derer sie oder er mit seinen Eltern dar-
über sprechen sollte.
Diese Maßnahmen können nicht alle Fälle abdecken, zum Teil werden wir sehr indi-
viduell reagieren müssen. Wir werden dem Problem im Rahmen der pädagogischen
Möglichkeiten einerseits und der strafrechtlichen Vorschriften andererseits begegnen.
Verantwortlicher Koordinator: Jens Schlutzkus


Schulsozialarbeit


Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das sich nied-
rigschwellig an Schülerinnen und Schüler und deren Familien sowie alle an Schule
Beteiligte wendet. Schulsozialarbeit arbeitet bei Bedarf in Kooperation oder vermittelnd
mit weiteren Leistungsträgern im Bereich Jugendhilfe und Schule (z. B. Jugendarbeit,
Allgemeiner Sozialer Dienst, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz).
Die Grundprinzipien der Schulsozialarbeit sind Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Die
Schulsozialarbeit unterliegt der Schweigepflicht und bietet allen Hilfesuchenden damit
grundsätzlich ein hohes Maß an Vertraulichkeit und einen geschützten Rahmen.
Schulsozialarbeit zeichnet sich durch eine enge und kontinuierliche Arbeit mit den Ziel-
gruppen aus, was insbesondere durch viele bedarfsgerechte Einzelgespräche zum
Ausdruck kommt. In Krisensituationen kann der Kontakt zur Schulsozialarbeit schnell
hergestellt werden und unmittelbar eine Begleitung erfolgen. Der direkte Kontakt und
die Kontinuität der Person eines Schulsozialarbeiters in seinem Arbeitsumfeld sind für
eine vertrauensvolle, erfolgreiche und nachhaltige Arbeit wesentlich.
Viele Einzelfälle erfordern eine lange Begleitung. In dieser Zeit festigt sich die vertrau-
ensvolle Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen sowie je nach Einzelfall auch
deren Eltern. Elternarbeit kann neben der Zeit für Beratungen und Gespräche auch
eine Begleitung der Eltern und Schülerinnen und Schüler zu anderen Institutionen be-
inhalten.
Auch Netzwerkarbeit mit verschiedenen Institutionen wie dem Allgemeinen Sozialen
Dienst, Schulpsychologen, Offenen Ganztagsschulen, Erziehungsberatung, Thera-
peuten, Tageskliniken und Sportvereinen gehört zum Aufgabenfeld. Damit sich Prob-
leme nicht erst verhärten, werden Familien möglichst frühzeitig unterstützt und gege-
benenfalls zu den zuständigen Institutionen gelotst.

 

Neben der Einzel- und Gruppenarbeit wirken Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozi-
alarbeiter auf ein gutes Klassenklima hin und unterstützen bei der gewaltfreien Lösung
von Konflikten. Am Nachmittag können sie je nach Bedarf und Arbeitszeitmodell ver- schiedene thematische soziale Gruppenangebote wie z.B. Mädchen- und Jungengrup-
pen, Kreativ- und Spielegruppen und ähnliche Gruppen anbieten, um Benachteiligung
und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Damit bietet die Schulsozialarbeit Schülerinnen
und Schülern die Chance zu ressourcenorientierter Persönlichkeitsentwicklung und
zur Erfahrung von Selbstwirksamkeit.
Regelmäßige Supervision fördert die Professionalität des Handelns und hilft, die Re-
flexion der eigenen Arbeit zu wahren und zu verbessern.
Aufgaben im Überblick:
· Förderung der Persönlichkeits- und Identitätsentwicklung
· Förderung und Nutzung individueller Ressourcen
· Jungen-Mädchen-Arbeit
· Unterstützung bei dem Übergang zwischen Schularten und Beruf
· Arbeit mit Klassen bei gruppendynamischen Konflikten
· Mobbingprävention und Mobbingintervention
· Krisenintervention
· individuelle und vertrauliche Beratung und Zusammenarbeit
· gemeinsame Suche nach Lösungswegen
· Vermittlung von Hilfen, auch von außerschulischen Hilfsangeboten
· Allgemeine und spezifische Garantenpflicht, z.B. bei Kindeswohlgefährdung oder
Missbrauch
· Beratung und Unterstützung für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften
bei schulischen und persönlichen Problemen oder Konflikten aller Art
· Reflexion mit anderen Akteuren im schulischen und sozialpädagogischen Kontext
als Qualitätsmerkmal einer sich weiterentwickelnden Lernkultur
Kontakt:
Claudia Possehn
Raum V01 in der GMS
Fon: 04542/90 694 75
Mobil 0151/1811 2329
Claudia.Possehn@moelln.de
Karina Heitmann
Raum V01 in der GMS
Fon: 04542/90 694 74
Mobil: 0151/5857 6509
Karina.Heitmann@moelln.de
Weitere Informationen über das Angebot ist auf unserer Homepage zu finden:
https://gemeinschaftsschule-moelln.de/schulsozialarbeit.html
2.6.4 Schulische Erziehungshilfe
Die schulische Erziehungshilfe der Astrid-Lindgren-Schule Mölln bietet den Kollegin-
nen und Kollegen in einer Sprechstunde Gelegenheit, Auffälligkeiten einzelner Schüler
zu erörtern und gegebenenfalls die Angebote der Erziehungshilfe in Anspruch zu neh-
men.
Das Angebot umfasst in Absprache mit der Regelschullehrkraft unter anderem
· Unterrichtshospitationen und Rückmeldungen zu vereinbarten Themen


· Moderation bei Gesprächen zwischen Lehrkräften, Sorgeberechtigten und/oder
Schulleitung
· Einzelgespräche mit Schülerinnen und Schülern zu unterschiedlichen Zielsetzun-
gen, z.B. Suche nach Freizeitbeschäftigungen oder Konfliktlösungen
· Initiierung von Kontakten zum ”Jugendamt” (ASD), zur Erziehungsberatung, zu
Therapeuten etc. und Begleitung von Lehrkräften und/oder Sorgeberechtigten zu
Terminen
· Begleitung von Lehrkräften und/oder Sorgeberechtigten zur Sprechstunde des Kin-
der- und Jugendpsychiaters an der Astrid-Lindgren-Schule
· Maßnahmenabstimmungen mit betroffenen Personen und Institutionen, z.B. Auf-
stellung von Regeln für die Schule und den Nachmittagsbereich und dazugehörigen
Konsequenzen; Entwicklung von Verstärkerplänen für den schulischen und häusli-
chen Bereich
· Erstellung von Gutachten und Förderplänen
· Unterstützung bei der Erstellung von Lernplänen
· regelmäßige Gespräche mit Sorgeberechtigten und weiteren Personen und Institu-
tionen zur Maßnahmenbegleitung
· vorübergehende Unterrichtsbegleitung, Kleingruppen- und Einzelbetreuung und
Pausenbetreuung
· Unterstützung von Lehrkräften in Klassenstunden
Ansprechpartnerin: Andrea Vehlow


  Schüler-Eltern-Gespräche
Bei den „Schüler-Eltern-Gespräch“ geht es darum, dass die Personen, um die es in
diesen Gesprächen immer ging und geht, nun im Mittelpunkt stehen, indem sie diese
Gespräche aktiv gestalten. Damit sind die Schülerinnen und Schüler gemeint. Nie-
mand ist so sehr Experte wie die Schülerinnen und Schüler über das eigene Ler-
nen, den eigenen Lernzuwachs, die Motivation, die Erfolge des vergangenen
Halbjahres und die Ziele, die gesetzt werden können. Die Erwachsenen, Eltern und
Lehrkräfte, sind dabei die Begleiter. Ziel dieses Gespräches soll sein, dass die Akteure
gemeinsam besprechen, wobei und wie die Eltern und Lehrkräfte die einzelnen Schü-
lerinnen und Schülern optimal unterstützen können.
Zur Vorbereitung auf das „Schüler-Eltern-Gespräch“ gibt es einen Gesprächsleitfa-
den, der als Unterstützung dient. Auch die Ergebnisse der im November stattfindenden
pädagogischen Dienstgespräche stehen zur Vorbereitung und Beratung zur Verfü-
gung.
Ein Gesprächstermin dauert etwa 30 Minuten und findet mit den Klassenlehrkräften
statt. Die Teilnahme für Eltern und Schülerinnen und Schüler ist verpflichtend. Daher
muss eine Terminbuchung erfolgen. Am Mittwochvormittag findet für alle Schülerinnen
und Schüler kein Unterricht statt.
Für die Terminbuchung verwenden wir WebUntis! Dazu müssen sich die Eltern in Web-
Untis registrieren. Das Buchungsmodul „Sprechtag“ kann sowohl über die APP Untis-
Mobile als auch über einen Browser in Web-Untis genutzt werden und wird ca. vier
Wochen vorher freigeschaltet. Eine Vorgangsbeschreibung zur Terminbuchung wird
ausgegeben.


Zeit nach den pädagogischen Dienstgesprächen (PDG) Ende Novem-
ber, Anfang Dezember
Ziel Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wesentlicher Baustein in
der Entwicklung des Lernens der Kinder, Förderung des selbst-
ständigen Lernens
Inhalte Leistungsstand nach dem erstem Quartal, Lernverhalten, Sozial-
verhalten, Ergebnisse der Beratungen der PDG
Teilnehmende Eltern, Klassenleitung und 22 – 24 Schülerinnen und Schüler der
jeweiligen Klasse, Fachlehrkräfte nach Absprache und Einsatz;
Pflichtveranstaltung für Schülerinnen und Schüler und Eltern
Leitung Klassenleitung unter Beteiligung der Kinder (Vorstellung der eige-
nen Ziele für das zweite und dritte Quartal nach vorgegebenem
Gesprächsleitfaden)
Zeitplan 3 Tage, jeweils ca. 30 Min für ein Gespräch
⇒ 3 Halbtage, Vor-, Nach-, Nachmittag, z.B.
Di 14 – 19 Uhr, Mi 8 – 12 Uhr, Do 13 – 17 Uhr
Di + Do ist um 12:00 Uhr Unterrichtsschluss
Buchungssystem über UNTIS nutzen
Termine werden zu Beginn des Schuljahres gesetzt
Start Dezember 2022