1. Fachliches Programm

5.1 Fachliche Kontingente

Auf der Grundlage des Erlasses zur Kontingentstundentafel wurde die Stundenverteilung für die Gemeinschaftsschule Mölln festgelegt:

Jahrgangsstufen 5 / 6 7 - 10

Fachbereich/Fach SOLL 5 6 SOLL 7 8 9 10

Deutsch 7,5 4 4 12 3* 3* 3* 3*

Mathematik 7,5 4 4 12 3* 3* 3* 3*

Englisch 7,5 4 4 12 3* 3* 3* 3*

Naturwissenschaften 6 3 3 12 3      

Biologie           1,5 1 1

Physik           1,5 1 1

Chemie          

1 1

Gesellschaftswissenschaften 7,5 3 3 12        

Religion   1 1,5       1 1,5

Geschichte         1 1,5 1 1

Geographie         1 1,5 1 1

Ästhetische Bildung, Sport 6     13,5        

Kunst/Musik         1,5 1,5

Sport   1,5 1,5   1,5 1,5 1,5 1,5 Arbeit, Wirtschaft und  Verbraucherbildung: 3 0 0 7,5         NEU: Offenes Unterrichtsangebot (OUA) Kunst, Musik, Technik, Textil,  Französisch, DSP, VBB, Informatik   2 2   2       Wirtschaft-Politik           2 2 2

Wahlpflichtbereich I (WPB I)       12 3 3 3 3

Wahlpflichtbereich II (WPB II)       3     1,5 1,5

Wochenstunden pro Jahrgang 45 22,5 23 96 21,5 22,5 25,5 26 Nicht enthalten sind etwaige Differenzierungsmaßnahmen.  * In den Jahrgängen 7 – 10 erhält die Klassenleitung eine zusätzliche Stunde in dem von ihr unterrichteten Langfach (Mathematik/Deutsch/Englisch)

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5.2 Kernfächer

An unserer Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterricht in folgenden Fächern:

 Deutsch, Englisch, Mathematik  Weltkunde, Geographie, Geschichte, Wirtschaft/Politik    Naturwissenschaften, Biologie, Physik, Chemie   Religion, Philosophie   Sport  Offene Unterrichtsangebote: Musik, Kunst, Technik, Textillehre, Verbraucherbildung, Darstellendes Spiel, Französisch und Informatik

 

In den Fachbereichen Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften sind strukturelle Veränderungen vorgenommen worden:

 

Weltkunde Im Bereich der Gesellschaftswissenschaften wird in den Klassenstufen 5 und 6 das Fach Weltkunde unterrichtet, ab der Klassenstufe 7 wird dann in Geschichte und Geographie unterschieden.

 

Naturwissenschaften  Die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Physik und Chemie werden in den Klassenstufen 5 bis 7 integrativ unterrichtet. Um inhaltlich eine stärkere Fokussierung auf die einzelnen Naturwissenschaften ab Klassenstufe 8 zu ermöglichen, werden halbjährig entsprechend der Kontingentstundentafel inhaltliche Schwerpunkte in den Bereichen Biologie, Physik und Chemie gesetzt. In einem Schuljahr wird ein naturwissenschaftliches Projekt bearbeitet.

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5.3 Wahl-Pflicht-Unterricht – Angebot und Organisation

5.3.1 Offenes Unterrichtsangebot (OUA)

Die Unterrichtsfächer Kunst, Musik, Informatik, Technik, Textillehre, Darstellendes Spiel, Französisch und Verbraucherbildung werden in Form eines Kurssystems klassenübergreifend angeboten. Die Teilnahme an einem Unterrichtsangebot ist verpflichtend.

 

Die Unterrichtsangebote werden jeweils für ein Schulhalbjahr angeboten und können nicht gewechselt werden. Informatik muss jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal in drei Jahren belegen. Ein Fach kann maximal zweimal belegt werden.

 

Das Angebot wird für die Jahrgänge fünf bis sieben vorgehalten und wird zweistündig unterrichtet.  

5.3.2 WPU–I

Ab der Klassenstufe 7 wird den Schülerinnen und Schülern „durch die Wahl eines Wahlpflichtfaches […] eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht“.7 Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sich im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 entscheiden müssen, welches Wahl-Pflicht-Fach sie belegen wollen. Wie Deutsch, Englisch oder Mathematik umfasst dieses neue Fach drei Zeitstunden pro Woche. Der Wahlpflichtunterricht findet in klassenübergreifenden Lerngruppen statt und soll den Pflichtunterricht erweitern und vertiefen. „Der Wahlpflichtunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung sozialer, kommunikativer und methodischer Kompetenzen, vor allem durch die Verbindung selbstständigen und kooperativen Lernens.“8

Fachbereiche WPU-I-Angebot an der GMS-Mölln

Zweite Fremdsprache 2. Französisch Naturwissenschaften/Angewandte Informatik 3. Naturwissenschaften 4. Angewandte Informatik Gesellschaftswissenschaften 5. Tatort Welt – Entdecke, verstehe und gestalte deine UmWELT

Ästhetische Bildung/Sport  

  1. Gestalten – Darstellendes Spiel 7. Musik aktiv 8. Kunst 9. Sport

Arbeit/Wirtschaft/Verbraucherbildung

  1. Technik 11. Informieren – Entscheiden – Handeln (In-en-hand) 12. Textillehre                                             

7 Vgl. GemVO § 3, Abs. 4 8 Vgl. Erlass zum Wahlpflichtunterricht an Regional- und Gemeinschaftsschulen (WPU-Erlass); Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 07.03 2008 – III 3013 mit Änderung vom 29.03.2010

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Es kann nicht in jedem Jahr gewährleistet werden, dass alle Angebote zustande kommen. Dies ist abhängig von der Wahl der Schülerinnen und Schüler und der Gruppengröße. Daher muss jeder Schüler und jede Schülerin auch einen Zweitwunsch angeben.

Die Wahlpflichtangebote sind alle für vier Jahre konzipiert. Grundsätzlich ist ein Kurswechsel weder zu Beginn eines neuen Schuljahres noch innerhalb der vier Jahre vorgesehen. Der Kurswechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Schulleitung möglich.

Da die Entscheidung für ein Wahl-Pflicht-Fach gut überlegt werden muss, erhalten die Schülerinnen und Schüler ein umfangreiches Informationsheft9. Zusätzlich findet im 3. Quartal eines jeden Schuljahres (März) an einem Samstag (09:30 – 12:00 Uhr) eine für die Schülerinnen und Schüler verpflichtende WPU-Info-Börse statt. Die Eltern sind ausdrücklich dazu eingeladen.

5.3.3 WPU–II   

Eine weitere Schwerpunktbildung erfolgt im Wahlpflichtbereich II ab der Klassenstufe 9. Die eineinhalbstündigen Kurse (90 Minuten) werden teilweise für den Jahrgang 9 oder 10 angeboten, andere Kurse sind jahrgangsübergreifend. Auch im WPU-II wird ein umfangreiches Info-Heft erstellt.10 In der Übersicht sind die in den letzten Jahren zur Auswahl stehenden WPU-Angebote aufgeführt. Es kommen aber pro Jahrgang nicht alle Kurse zustande. WPU-II-Angebot an der GMS-Mölln Film und Musik Gestalten am PC Handball Jahrhundert der Weltkriege Junge Autoren – Kreatives Schreiben Konfliktlotsenausbildung Kreativität statt Konsum Kunst: Gesichter Medienlotse Neue Mal- und Zeichentechniken Popchor Reise durch Polen Ritmix Schach Schicksale in der Nazizeit Schulradio Technik für jede(n) 9 Theater Volleyball Wirtschaften im Haushalt                                                          

9 Das WPU-I-Informationsheft ist bei dem zuständigen Koordinator Herrn Schlutzkus oder im Sekretariat erhältlich und kann auch auf unserer Homepage gesichtet werden. 10 Das WPU-II-Informationsheft kann auf unserer Homepage gesichtet werden.

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5.4 VERA 6 und 8

In jedem Schuljahr werden in den Monaten Februar/März in der Jahrgangsstufe 6 und 8 der allgemein bildenden Schulen parallel in fast allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland Arbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben. Jeweils zwei Fächer müssen verbindlich an den Tests teilnehmen. Dieses Vorhaben - VERA genannt (=Vergleichsarbeiten) - geht auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zurück. Die jeweils verbindlichen Fächer werden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekanntgegeben.  Die Vergleichsarbeiten ermöglichen eine Standortbestimmung durch den Vergleich der Ergebnisse von Klassen mit Referenzwerten der gleichen Schulform und mit landesweiten Ergebnissen.  Von Vergleichsarbeiten sollen pädagogische Impulse für die Unterrichtsentwicklung ausgehen. Sie lassen sich nutzen zur Diagnose von Aufgaben, Personen und Klassen. Anhand des innerschulischen Vergleichs von Parallelklassen lassen sich relative Stärken und Schwächen aufdecken und mögliche Gründe hierfür analysieren. Die Ergebnisse im Vergleich zum Landesdurchschnitt werden in den Fachschaften beraten.

 

Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Schulqualitaet/VERA/vergleichsarbeiten_node.html

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5.5 Abschlussprüfungen

5.5.1 Projektprüfungen

An der Gemeinschaftsschule Mölln müssen die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 8 – 10 Projekte in Kleingruppen erarbeiten. Zum einen dienen die Projekte der Förderung des selbstständigen und kooperativen Arbeitens, zum anderen sind sie Bestandteil der jeweiligen Schulabschlüsse11. Die Note im Abschlusszeugnis zählt als vollwertige Beurteilung für die Zuerkennung des Abschlusses und wird bei den weiterführenden Schulen (z.B. BBZ) als Teil der Durchschnittsnote gewertet.

In der folgenden Übersicht sind die Regelungen zur Projektprüfung dargestellt. Weitere Informationen mit allen Formblättern und Hilfen sind auf unserer Homepage unter „Für Schüler“  Projektarbeit zu finden.

Was beinhaltet der schriftliche Anteil der Projektarbeit?

 Im schriftlichen Anteil der Projektarbeit stellen die Gruppenmitglieder ihre Arbeitsergebnisse vor, indem sie nachweisen, dass sie zielgerichtet und sachlich richtig Informationen zu einem Thema recherchieren und altersgemäß aufbereiten können. Einen Wikipedia-Artikel mit einigen Wörtern zu ergänzen reicht nicht!  Zudem muss der Arbeitsprozess durch die Protokolle mit dem/der Betreuer/in dokumentiert werden.

 

Was ist unter dem „praktischen Teil“ der Projektarbeit zu verstehen?

 Der praktische Teil soll zeigen, dass die Gruppenmitglieder das theoretische Wissen, das sie sich zu ihrem Thema angeeignet haben, auch praktisch einsetzen und im Rahmen der Projektpräsentation darstellen können.  Der praktische Teil wird in der Regel als Gruppenarbeit durchgeführt. Er ist Bestandteil des Vortrags innerhalb der Projektpräsentation.  Powerpoint-Präsentationen oder Plakate, die nur der visuellen Unterstützung des Vortrags dienen (im Sinne eines „Spickzettels“), gelten nicht als praktischer Teil.  Der praktische Teil leistet einen wichtigen Beitrag zur Beantwortung der Forscherfrage.

 

Als praktische Teile gelten:  etwas entwerfen, bauen, herstellen, modellieren, nähen, kochen ... (z.B. einen Gebrauchsgegenstand, aber vor dem Hintergrund der Forschungsfrage)  eine Tätigkeit nachmachen  ein Interview entwickeln, durchführen und auswerten  eine Besichtigung dokumentieren, um sie im Rahmen der Forscherfrage auszuwerten  Fotos / Videos / Zeichnungen erstellen                                                           

11 vgl. GemVO § 9 (2) und § 12

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 eine Broschüre erstellen, die verteilt werden soll  ein Rollenspiel / Theaterstück schreiben und einstudieren  eine Radiosendung / Hörspiel erstellen  eine Aktion planen und durchführen  eine Ausstellung konzipieren

 

Wie laufen die Projektpräsentationen ab?

 Den Schülerinnen und Schülern stehen in ihrer jeweiligen Gruppe ca. 10 Minuten pro Gruppenmitglied zur Verfügung um ihren Anteil an dem Projektthema vorzustellen. Anschließend findet ein fünf- bis zehnminütiges Prüfungsgespräch mit den prüfenden Lehrkräften statt. Im Anschluss beraten die beteiligten Lehrkräfte über die Notengebung.  Die Aufteilung der Präsentation auf die verschiedenen Gruppenmitglieder soll themenorientiert und gleich gewichtet erfolgen. (Also nicht: Einer macht die Einleitung, der Nächste den Hauptteil, der Dritte fasst zusammen.)

 

Welche Medien bzw. Medienapparate stellt die Schule?

 

 Für den Einsatz von Dokumenten, die dem Office 2016-Standard entsprechen, sowie Videos, die mit VideoLan oder Media Player laufen können schuleigene Laptops und Beamer verwendet werden. Ausleihe bitte rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) bei Herrn Klemann anmelden!  Für die Präsentation nötige Hilfsmittel wie CD-Player, Overheadprojektor o.ä. sind der betreuenden Lehrkraft spätestens eine Woche vor der Präsentationsprüfung abzusprechen.

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5.5.2 Zentrale Abschlüsse

 

An der Gemeinschaftsschule Mölln können die Schülerinnen und Schüler folgende Abschlüsse durch zentrale Abschlussprüfungen erwerben:

 Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)  Mittlerer Schulabschluss (MSA)

 

Umfassende Hinweise sind nachzulesen auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur:

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Broschueren/Bildung/zentrale_abschluesse.pdf

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5.6 Leistungsbeurteilung

Durch verschiedene Formen der Leistungsrückmeldung wird sichergestellt, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine seiner individuellen Begabung gemäße Förderung erfährt. Dabei richten wir den Blick besonders auf die Auswahl der Unterrichtsinhalte in Themen, Kursen und Projekten hinsichtlich der Gewährleistung eines Schulabschlusses, der Optimierung einer Berufsvorbereitung und des Übergangs in die Sekundarstufe II.

 

Um den individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, liegt der Schwerpunkt im Unterricht auf verschiedenen Anforderungsebenen. Dabei legen wir Wert darauf, mit unterschiedlichen Aufgabentypen und Hilfestellungen auf jeder Ebene reproduktive, anwendungsbezogene und Transfer-Leistungen zu fordern. In vielen Fachbereichen wurden dazu bereits Rückmeldebögen erarbeitet, die sich an den zu vermittelnden Kompetenzen orientieren.

 

Das allgemeine Lernverhalten wird entsprechend der Zeugnisverordnung unter den Kriterien Arbeitsorganisation, Anwendung von Methoden, Konzentration, Selbstständigkeit und Engagement beschrieben, im Sozialverhalten werden im Hinblick auf Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Umgangsformen Aussagen getroffen.

 

In allen Klassenstufen erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Halbjahres ein Notenzeugnis auf den jeweiligen Anforderungsebenen, auf denen die Schülerinnen und Schüler unterrichtet worden sind. Dieses wird ergänzt um ein fachbezogenes tabellarisches Kompetenzraster, mit dem die Lernentwicklung beschrieben wird.

 

Außerdem erhalten sie in allen Zeugnissen ab Jahrgangsstufe 8 einen „schriftlichen Hinweis auf den zu erwartenden Abschluss in der Sekundarstufe I oder den möglichen Übergang in die Oberstufe auf der Grundlage ihres oder seines Leistungsstandes“.12                                          

12 Vgl. GemVO § 7 (3) Satz 4

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5.7 Leserechtschreibschwäche – LRS

In den LRS-Kursen der Jahrgangsstufe 5 und 6 soll die Lese- und die Rechtschreibkompetenz der Schüler und Schülerinnen verbessert werden. Dazu gehören Übungen zum genauen Hören (Entwicklung der phonologischen Bewusstheit) und zum genauen Sprechen (rhythmisch in Silben gegliedert). Nach dem Prinzip der Fehlervermeidung üben wir das Abschreiben und das Schreiben nach Diktat. Gearbeitet wird überwiegend mit lautgetreuen Wörtern und Texten. Beim Lesen helfen Silbenbögen, beim Schreiben das laute oder leise Mitsprechen.

 

Nur Kinder mit einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) dürfen nach dem geltenden Erlass von 1985 diese Kurse besuchen.

 

Häufig sind die Schülerinnen und Schüler durch ihre Misserfolge beim Lesen und Schreiben sehr verunsichert und haben Minderwertigkeitsgefühle. Ihre Lernmotivation haben sie teilweise verloren. Das Prinzip der Fehlervermeidung soll ihnen Erfolge ermöglichen und ihr Selbstbewusstsein stärken. Das Prinzip des lautgetreuen Schreibens und Lesens bietet einen vereinfachten Ausgangspunkt für das Lernen, denn im Klassenunterricht beschäftigt man sich hauptsächlich mit dem Regelwissen für die Ausnahmen vom lautgetreuen Schreiben.    Verantwortliche Lehrkraft: Vera Hartenberger